Architektenrecht

Die Tätigkeit des Architekten ist ganzheitlich zu betrachten, da der einzelne Auftrag über einen langen Zeitraum besteht und in mehrere unterschiedliche Phasen gegliedert ist.

Wir bieten eine umfassende rechtliche Beratung:

  • Vertragsanbahnung (Vorgespräche und Vorverträge)
  • Vertragsgestaltung und Honorarbesprechung
  • Probleme bei der Bauausführung in den einzelnen Leistungsphasen der HOAI
  • Haftungsvermeidung
  • Abrechnung und Schlussrechnung