Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit Immobilienfonds ist derzeit einem ständigen Wandel unterworfen. Dabei sind Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts genauso wie Kommanditgesellschaften betroffen. Es stellen sich Fragen zur Darlehenaufnahme des Fonds und der Anleger, welche mitunter für die Gesellschafter ein privates Haftungsrisiko über mehrere Jahrzehnte darstellen kann. Aber auch die Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist einem ständigen Wandel durch neue Auslegungen seitens der Rechtsprechung unterworfen.
Wir beraten Fonds sowie Gesellschafter seit Jahren und begleiten auch in der schwierigen Phase der Sanierung.