Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und natürliche Personen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Da zu unseren Mandanten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber gehören, kennen wir aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung beide Seiten, können zielgerichtet handeln oder vermittelnd tätig werden, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
Sollte eine gütliche außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, so vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren mit der notwendigen Entschlossenheit.
Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht:
Sprechen Sie uns an. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder senden Sie uns direkt eine Anfrage!
Da zu unseren Mandanten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber gehören, kennen wir aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung beide Seiten, können zielgerichtet handeln oder vermittelnd tätig werden, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
Sollte eine gütliche außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, so vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren mit der notwendigen Entschlossenheit.
Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht:
• Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
• betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte Kündigungen
• Änderungskündigungen
• gerichtliche Interessenwahrnehmung (Kündigungsschutzverfahren etc.)
• Abmahnungen
• Lohn- und Gehaltszahlungen
• Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen
• Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
• Entwicklung von Prozessstrategien
• Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
• betriebliche Altersversorgung
• Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen
• Betriebsübergang
Sprechen Sie uns an. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder senden Sie uns direkt eine Anfrage!
