Erbrecht

Wir beraten im Bereich des Erbrechts über verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten, die sich Ihnen bieten, um Ihren Lebenspartner/-in für den Fall Ihres Versterbens abzusichern. Welche Möglichkeiten ergeben sich bereits aus dem Gesetz und was kann individualvertraglich geregelt werden? Gerne erarbeiten wir für Sie individuell ausgestaltete Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente oder Verfügungen von Todes wegen. Sollte bereits ein Erbfall eingetreten sein, so führen wir Beratungsgespräche, um Streitigkeiten bei der Erbauseinandersetzung zu vermeiden. Wir beraten über etwaige Erbansprüche und klären darüber auf, wann es nahe liegend ist, ein Erbe auszuschlagen. Welche Erbfolge ist eingetreten, wer ist berechtigt einen Erbschein zu beantragen und welche Erbschaftssteuer fällt möglicherweise an?
Sollten bereits testamentarische Verfügungen getroffen worden sein, klären wir darüber auf, welche Änderungs- und Widerrufsmöglichkeiten sich ergeben.
Um spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen, ist eine Vorabberatung oftmals angezeigt und vermeidet nicht nur spätere Streitigkeiten, sondern oftmals auch weitergehende Kosten.
Sollten bereits testamentarische Verfügungen getroffen worden sein, klären wir darüber auf, welche Änderungs- und Widerrufsmöglichkeiten sich ergeben.
Um spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen, ist eine Vorabberatung oftmals angezeigt und vermeidet nicht nur spätere Streitigkeiten, sondern oftmals auch weitergehende Kosten.
