Mietrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und natürliche Personen in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts. Zu unseren Mandanten gehören gewerbliche Immobilienverwaltungen und private Vermieter ebenso wie Gewerbe- und Wohnraummieter.

Das Wohnraum- und Gewerbemietrecht ist geprägt durch eine umfangreiche und differenzierte Rechtsprechung. Häufige Gesetzesänderungen und eine sich ständig ergänzende Rechtsprechung stehen einer Transparenz und Rechtssicherheit oftmals entgegen. Um auf die Vielzahl der Fragen angemessen reagieren zu können, ist frühzeitiger anwaltlicher Rat zu empfehlen.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Wohnraum- und Gewerbemietrecht können wir in einer Vielzahl der Fälle bereits nach kurzer Prüfung praxisgerechte Lösungen anbieten. Ziel unserer Beratung ist die kostengünstige und nach Möglichkeit außergerichtliche Einigung. Sollte dies scheitern, so vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren mit der erforderlichen Entschlossenheit.

Beratungsschwerpunkte:

• Prüfung, Entwurf und Beratung von Individual- und Formularmietverträgen

• Wirksamkeit einer Kündigung, deren Durchsetzung oder Abwehr

• Durchsetzbarkeit und Abwehr von Räumungsansprüchen

• Fragen zum Vermieterpfandrecht

• Fragen zu geschuldeten Renovierungsarbeiten

• Voraussetzungen einer wirksamen Mieterhöhung

• Nebenkostenabrechnungen

• Durchsetzung von Mietzinsaußenständen

• Schadensersatzforderungen

• Instandhaltung und Instandsetzung

• Mietminderungen

• Mietkaution/Mietsicherheiten

• Schönheitsreparaturen

• Modernisierungsmaßnahmen etc.



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