Strafrecht

Wir beraten sowohl bei eingeleiteten Bußgeldverfahren als auch für den Fall, dass strafrechtlich gegen Sie ermittelt wird. In Beratungsgesprächen klären wir auf, welche Rechtsmittel gegen bereits ergangene Entscheidungen in Frage kommen und erläutern Ihnen, ob Rechtsmittel gegen bereits ergangene Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Urteile aus tatsächlicher und rechtlicher Sicht Erfolg versprechen.
Sollten Sie als möglicher Beschuldigter von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft kontaktiert worden sein, so ist eine Vorabberatung oftmals dringend angezeigt. Erste selbstverfasste Stellungnahmen schneiden dem Verteidiger erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten oftmals ab.
Sollten Sie als möglicher Beschuldigter von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft kontaktiert worden sein, so ist eine Vorabberatung oftmals dringend angezeigt. Erste selbstverfasste Stellungnahmen schneiden dem Verteidiger erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten oftmals ab.
