Zivilrecht

Wir beraten bei Verjährungsproblemen, Fristen sowie dem Zustandekommen wirksamer Vereinbarungen.
Kaufvertragsrecht:
Der Abschluss und das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrages, Beratung über mögliche Folgen von Gewährleistungsmängeln, sprich Minderungs-, Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche als Rechte des Käufers bei Mängeln. Beratung, Entwurf und Fertigung von individuellen Kaufvertragsvereinbarungen unter Berücksichtigung Ihren speziellen Anforderungen, wie z. B. einem Eigentumsvorbehalt, Ratenzahlungsvereinbarungen etc.
Darlehensverträge:
Beratung hinsichtlich des Abschlusses von Darlehenverträgen, Kündigungsmöglichkeiten und außergerichtliche über gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung von zu Unrecht erhobenen Vorfälligkeitsentschädigungen.
Werkvertragsrecht:
Beratung über Rechte und Pflichten die aus dem wirksamen Abschluss eines Werkvertrages entstehen. Welcher Vergütungsanspruch entsteht auf Herstellerseite und wie kann dieser wirksam durchgesetzt werden? Welche Rechte bestehen für den Fall eines Sach- und Rechtsmangels? Ab welchem Zeitpunkt kann eine Nacherfüllung verlangt werden, vom Vertrag zurückgetreten werden oder Schadensersatz im Wege einer Ersatzvornahme in Anspruch genommen werden? Hierbei ist insbesondere eine Beratung über die einschlägigen Verjährungsfristen der Mängelansprüche notwendig. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sicherungsmöglichkeiten für Gewährleistungsansprüche auf Seiten des Bestellers sowie für die Vergütungsansprüche des Unternehmers vor.
Bürgschaftsrecht:
Beratung über die wirksame Eingehung von Bürgschaftsverpflichtungen und Informationen über die verschiedenen Bürgschaftsarten, wie z. B. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Problemerläuterungen im Zusammenhang mit unwirksamen Bürgschaftsklauseln. Informationen über die Möglichkeit des Bürgen, vor seiner Inanspruchnahme, Einreden gegenüber dem Gläubiger zu erheben.
Reisevertragsrecht:
Hierbei stellt sich für den Reisenden die Frage, an wen er sich im Rahmen welcher Fristen wenden muss, um Ansprüche aufgrund einer mangelhaften Reiseleistung durchsetzen zu können. Wir beraten gerne darüber, wie sich der Reisende sowohl gegenüber dem Reiseveranstalter im Heimatland als auch vor Ort verhalten muss.